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CONTACTS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Abarkan & Fourka GbR Webmarketing-Performancegegenüber Kunden gemäß § 310 Abs. 1 BGB (u.a. Unternehmer)

Um die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbarer zu machen, verzichten wir auf die Nennung mehrerer Geschlechter und versuchen, geschlechtsneutrale Begriffe zu verwenden. Wenn das nicht sinnvoll ist, verwenden wir die männliche Form.

§ 1 Geltung
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen schließen, dies unabhängig davon, ob Sie z.B. als Unternehmer oder Verbraucher tätig sind.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Ihre entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden oder diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten nur, in dem Maße in  dem wir zustimmen.
  3. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge.
§ 2 Einzelvertrag
  1. Wir werden auf der Grundlage eines von uns angenommenen Auftrages tätig. Dieser Auftrag kann ein Einzelvertrag sein oder kann auch aus mehreren Teilen bestehen. Die Einzelnen Leistungen können auch durch entsprechend vereinbarten Leistungsverzeichnis festgelegt werden.
  2. Sofern ein zeitlicher Rahmen vereinbart wurde fangen eventuelle Leistungsfristen erst zu laufen an, wenn wir uns mit Ihnen über folgende Inhalte geeinigt haben:
  • die von uns bzw. auch Ihnen zu erbringenden Leistungen,
  • Zeiten und Fristen für die Erbringung unserer Leistungen
  • die Vergütung
  1. Der Einzelvertrag einschließlich anderer individuell mit Ihnen getroffene Abreden wie Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  2. Produktangebote auf unserer Webseite stellen lediglich Einladungen dar, Vertragsangebote abzugeben.
§ 3 Leistungen
  1. Wir erbringen unsere Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei der Erstellung von Software unabhängig von Individualsoftware oder Standardsoftware ist es nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm wie z.B. eine Webseite zu erstellen.
  2. Bei Abschluss des Vertrages einigen wir uns darauf, welche Informationen und Unterlagen (z.B. Texte, Bilder und Grafiken). die jeweilige Vertragspartei uns zur Erstellung einer Webseite oder zur Optimierung zur Verfügung stellt. Liegt die Aufgabe Ihnen und unterbleibt dies, sind Sie im Zweifel verantwortlich.
  3. Begleitende Leistungen wie
  • Benutzereinführungen
  • Dokumentationen
  • Schulungen
  • Support
  • die Beschaffung von Inhalten wie Texte und Bilder und ähnliches gehören nur dann zum von uns zu erbringenden Leistungsumfang, wenn dies so vereinbart wurde.
  1. Wir sind zum Einsatz von für die Tätigkeit qualifizierten Subunternehmern berechtigt.
  2. Sieht der Vertrag eine wiederkehrende Leistung vor, beträgt– sofern nicht explizit anders vereinbar- die Laufzeit des Vertrags über diese Leistung 1 Jahr und verlängert sich immer um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
  3. Wir erbringen keine wie auch immer gearteten rechtlichen Dienstleistungen. Wir sind daher insbesondere nicht verantwortlich, Inhalte wie Texte (Impressen etc.) und Bilder auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sie sind verpflichtet, uns von der Haftung seitens Dritter freizustellen, wenn wegen den oben genannten Rechtsverstößen in Anspruch genommen werden.
  4. Sind wir durch Umstände, die von Ihnen zu vertreten sind, an der Erbringung von Leistungen gehindert, verschieben sich die Zeiten und verlängern sich die Fristen für die Erbringung unserer Leistungen um den Zeitraum der Verhinderung. Dies gilt auch, wenn die Umstände von Dritten zu vertreten sind, die – wie zum Beispiel seine Service Provider – Ihrer Sphäre gehören. Wir werden Sie in diesem Falle auffordern Ihre Leistung nachzuholen oder über die Hinderung durch den Dritten informieren.
  5. Wenn sich Ihre Anforderungen z.B. bei den Bestandteilen unserer Leistung wie Design und Funktionalität nicht nur unwesentlich verändern, verlängert sich unsere Leistungsfrist um die Dauer eventuell dadurch verursachter Verzögerungen. Wir werden Sie über die Änderungen der Zeiten aufgrund Ihrer Änderungswünsche informieren.
  6. In Fällen höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Dies gilt auch hinsichtlich der von uns ggfls. eingesetzten Subunternehmer.
§ 4 Einzelne Leistungen
  1. Erstellung, Bearbeitung einer Website einschließlich Design
    • Wir erstellen bzw. bearbeiten die Website kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der drei Webbrowser Chrome, Firefox und Safari.
    • Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Browser(versionen) und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website ergibt, stellen solche Abweichungen keinen Mangel dar.
    • Wir verwenden zum Teil für die Erstellung von Webseiten Open Source Software wie WordPress, Themes oder Plugins. Bei älteren und künftigen Browserversionen und zukünftigen Versionen der Software von Drittanbietern kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierung der Website für derartig geänderte Software gewünscht, führen wir diese auf Wunsch mit einem entsprechend zu verhandelnden Vertrag durch.
    • Sofern nicht explizit anders vereinbart, besteht im Rahmen der Erstellung Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünschen Sie während oder nach der Erstellung Änderungen an der technischen Ausgestaltung wie auch am Design, so haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    • Werden unsere Designs auf andere Art und Weise oder auch in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die alternative oder umfangreichere Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die spätere Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.“
    • Aufgrund der Art unserer Tätigkeit sind Sie zur entsprechenden Mitwirkung verpflichtet. Dazu zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die zur Fertigstellung des der Webseite erforderlich sind. Sie müssen uns mit den für die Erstellung notwendigen Informationen wie auch Bilder, Texte oder (Corporate-) Design versorgen. Erfüllen Sie Ihre Mitwirkungspflichten (siehe auch § 7) unzureichend und entsteht uns dadurch ein Mehraufwand, ist dieser Mehraufwand auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze zu vergüten, auch wenn dadurch ein etwa vereinbarter Honorarrahmen überschritten wird.
  1. Erbringung von SEO-Maßnahmen
    • Bei der Durchführung von Suchmaschinenoptimierungen, Social-Media- und Google-Ads-Kampagnen gewährleisten wir keinen bestimmten Erfolg.
    • Ziel ist der Maßnahmen ist Ihre Webseite bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich festgelegt, bezieht sich der Vertrag ausschließlich auf Google.
    • SEO ist ein laufender Prozess ist und es kann bis zur Sichtbarkeit der Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Änderungen dauern. Weiterhin ist die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die sich ständig ändern können. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine Verschlechterung bis hin zur vollständigen Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
    • Bei den SEO-Maßnahmen werden wir Sie hinsichtlich
    • Seitenstruktur
    • Inhalt der Website
    • Meta-Daten,
    • Bildbeschreibungen usw.

beraten und Empfehlungen geben.

    • Nach Abschluss der Maßnahmen werden wir einmal im Monat eine Überprüfung hinsichtlich besonderer Vorkommnisse vornehmen und Sie ggfls. über erhebliche negative Ereignisse informieren.
    • Je nach Bedarf umfasst unsere Beratung auch Webanalysetools (z.B. Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten. In der vereinbarten Vergütung sind keine Werbebudgets und andere Drittkosten für Werbemaßnahmen enthalten.
    • Falls eine Beratung hinsichtlich der Fragestellung ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann, beauftragt wurde, so umfasst unsere Dienstleistung auch entsprechende Empfehlungen und wir bemühen uns um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen Entgelt. In der vereinbarten Vergütung sind keine Drittkosten für Werbemaßnahmen enthalten. Diese werden gesondert aufgezeigt und vergütet.
    • Sie sind dafür verantwortlich, dass wir Zugang zu den erforderlichen Werbeplattformen erhalten.
    • Bei wesentlichen Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung erfolgt innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig eine Beratung inklusive Vorschläge zur Anpassung.
  1. Designleistungen

Bei Designleistungen haben wir in den vom Vertrag vorgegebenen Grenzen Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen ausschließlich in dem Falle, dass wir wesentlich von den unseren Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder Ihre fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind.

  1. Registrierung einer Domain
    • Wir bemühen uns darum, die Domain(s) Sie zu registrieren, schulden jedoch nicht den Erfolg. Wir schulden auch nicht die Aufrechterhaltung der Registrierung.
    • Wir melden Sie als Domaininhaber und/oder administrativen Ansprechpartner (Admin-C) an.
    • Sie verpflichten sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen und alle erforderlichen Erklärungen (z.B. Kündigung, Providerwechsel, Löschung der Domain) in der vorgeschriebenen Form abzugeben.
  2. Webhosting
    • Wir erbringen beim Webhosting Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Wir behalten uns das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung im technischen Sinne üblich bzw. unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
  • In unseren Webhosting Angeboten ist – soweit nicht in der Leistungsbeschreibung anders angegeben – entweder eine Neuregistrierung einer Domain oder ein Umzug der Domain beinhaltet.
  • Bei gesetzlichen Gründen, oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten sind wir berechtigt, die von uns zu erbringenden Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken sowie ganz oder teilweise einzustellen. Bei höherer Gewalt werden wir von unserer Leistungspflicht befreit, wie auch Sie von Ihrer Leistungspflicht befreit ist.
  • Wir bedienen uns zur Erbringung der Webhosting Dienstleistungen der Telekommunikationsnetze Dritter (z.B. der Telekom). Daher bieten wir keine Gewähr, falls die versprochene Vertragsleistungen nicht erbracht werden kann, weil Dritte die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.
  • Bei unseren Webhosting Dienstleistungen sind Sie insbesondere verpflichtet,
  • die Dienste insbesondere nicht missbräuchlich zu nutzen; weiterhin auch keine Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen sowie Informationen zu fälschen oder in sonstiger Weise rechtsmissbräuchlich zu manipulieren;
  • die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung der Leistungen – durch erlaubte Nutzer wie durch auch Dritte- zu treffen und gegebenenfalls eine unbefugte Nutzung oder einen diesbezüglichen Verdacht uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dazu sind die erhaltenen Zugangsdaten wie Benutzernamen oder Passwörter streng geheim zu halten. Sie verpflichten sich weiterhin, die Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Das jeweilige Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, werden Sie das Passwort unverzüglich ändern oder uns unverzüglich benachrichtigen;
  • keine Handlungen auszuführen, die zu Störungen oder übermäßigen Belastungen unserer Infrastruktur führen können;
  • Informationsangebote, welche Sie auf den von uns bereitgestellten Leistungen hinterlegt oder über diese anbietet, als eigene Inhalte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Anschrift zu kennzeichnen.
  • den möglichen Austausch von E-Mails nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken oder den Versand von Newsgroup-Nachrichten an Newsgroups zu Werbezwecken zu nutzen;

5.6       Sie verpflichten sich Sorge zu tragen, den überlassenen Speicherplatz nicht zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu verwenden. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung von Inhalten die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, sowie die Bereitstellung, Nutzung oder Veröffentlichung folgender Daten:

  • pornografische oder jugendgefährdende Inhalte
  • volksverhetzende Inhalte oder Inhalte, Zeichen und Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen, soweit diese nicht im Rahmen von Wissenschaft, Forschung oder Lehre, sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte ausdrücklich durch gesetzliche Regelungen erlaubt sind
  • Inhalte die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen
  • Inhalte die das Recht am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen
  • ausführbare Programme oder Dateien die Viren, Trojaner oder anderen Schadcode enthalten
  • ausführbare Programme die geeignet sind den zuverlässigen Betrieb der Webserver des Anbieters zu stören oder übermäßig stark zu belasten (z.B. Ad-Server).

Wir sind bei Verstößen gegen vorgenannte Pflichten berechtigt den Zugriff auf die Inhalte zu sperren, bis Sie für Abhilfe gesorgt haben. Eine Pflicht zur Überprüfung der von Ihnen bereitgestellten Inhalte besteht für uns nicht.

  • Von allen Daten, die Sie auf unsere Server übertragen, werden Sie täglich auf einem unabhängigen System Sicherungskopien erstellen. Im Falle eines Datenverlustes auf unserem Server werden Sie die betreffenden Datenbestände auf eigene Kosten wiederherstellen. Unsere Haftung wird dementsprechend auf den Schaden beschränkt, welcher bei einer ordnungsgemäßen Speicherung erfolgen kann.
  • Sie stellen uns von allen Ansprüchen frei, die auf eine Verletzung der in 5.5 -5.7 genannten Pflichten beruhen; gleiches gilt für Ansprüche, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben;
§ 5 Ihre Mitwirkung und Obliegenheiten
  • Sie stellen uns die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Informationen und Dateien – zum Beispiel den Zugang zum Server und dem Website-Administrationstool, gewünschte Navigationsstrukturen und zu verwendende Medien und Texte wie Impressen – rechtzeitig zur Verfügung.
  • Sofern vereinbart wurde, dass Sie dafür verantwortlich sind, uns Inhalte wie Bilder, Musik, Videos, Grafiken und andere Dateien zur Verfügung zu stellen, überlässt Sie uns diese in einer geeigneten Größe und Auflösung und im vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, einem gängigen und unmittelbar verwendbaren Datei- und Farbformat.
  • Im Falle eines Annahmeverzugs dürfen wir – neben der Geltendmachung unserer gesetzlichen Rechte – den neuen Leistungs- bzw. Abnahmetermin unter Rücksichtnahme auf Ihre Interessen selbst bestimmen.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die Sie alleine zu vertreten haben, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen o.ä. so erhöht sich die vereinbarte Nettovergütung bei einer Verzögerung (Verzug) von 3 Monaten um 30 % und um 75 % bei einer Verzögerung (Verzug ) von 6 Monaten.
§ 6 Preise und Zahlung
  • Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Vergütung ist zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Wir versenden die Rechnungen per E-Mail als PDF-Dokument.
  • Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit Ihnen abgesprochen sind, sind von Ihnen zu erstatten.
  • Drittkosten zum Beispiel für den Bezug von kostenpflichtigen Bildern, Texten, Themes und Plugins Dritter sind nicht in der Vergütung inbegriffen. Gleiches gilt für Drittkosten bei SEO-Maßnahmen.
  • Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, der von Ihnen zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Gleiches gilt hinsichtlich eines geltend gemachten Zurückbehaltungsrechtes.
§ 7 Teilzahlungen, Teilabnahmen, Fälligkeit
7.1 Pauschalpreis

Falls nicht explizit anders vereinbart, wir Bei Vertragsschluss eine Teilzahlung in Höhe von 50% des Pauschalpreises fällig. Wir dürfen die erste Teilzahlung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, indem wir erst später die Teilzahlungsrechnung stellen.

Bei Werkverträgen steht es uns frei, dass unsere Leistungen in Abschnitte (z.B. in Projektphasen wie die Erstellung des ersten Entwurfs etc.) geteilt werden, für die einzelnen Abschnitte eine Vergütung bestimmt wird, nach Vollendung jeden Abschnitts eine Teilabnahme erfolgt und die Vergütung dafür entrichtet wird. Ist die Teilzahlung erfolgt, beginnen wir mit dem nächsten Abschnitt. Der Rest der Vergütung wird bei Abnahme des Werks fällig. § 632a BGB bleibt von den Bestimmungen dieser Unterziffer unberührt. Bei Vergütungsformen, die Pauschalpreisen oder Höchstpreisen ähnlich sind, gilt Ziff. 1 entsprechend.

7.2 Zeit- oder mengenabhängige Vergütung

Unsere Abrechnung erfolgt nach unserer Wahl wöchentlich oder monatlich.  Sieht der Vertrag Stundensätze vor, werden die angefallenen Zeiten in Einheiten von (angefangenen) fünf Minuten abgerechnet. Sieht der Vertrag Tagessätze vor, wird in (angefangenen) Stundeneinheiten abgerechnet. Sofern für die Tätigkeit Reisekosten entstehen werden wir darüber eine gesonderte Vereinbarung schließen. Sollte eine durch Sie zu vertretene Verzögerung bei der Leistungserbringung von mehr als drei Wochen entstehen, sind Sie  verpflichtet, die bis dahin erbrachte Leistungen zu zahlen. Bei Vertragsänderungen gilt dieser Paragraph entsprechend. Die bisherige Vergütung und die Vergütung gemäß Vertragsänderung werden zusammengezählt.

§ 8 Vertragsänderungen
  • Hat eine von den Vertragsparteien vereinbarte Vertragsänderung nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Schwierigkeit oder Dauer der Leistungserbringung, auf das Projektende, die Leistungsfristen, Leistungszeiten, Vergütung, Zahlung oder Abnahme, werden die Vertragsparteien entweder die entsprechenden Vertragsbestimmungen angemessen anpassen oder ausdrücklich vereinbaren, dass eine Anpassung nicht erfolgen soll. Da gilt beispielsweise auch bei der Rückgängigmachung von Änderungen, Folgeänderungen, Funktions- und Strukturänderungen. Unterbleibt dies, gilt Folgendes:
  • Führt die vereinbarte Vertragsänderung zu einem nicht nur unerheblichen Mehr- oder Minderaufwand, erhöht bzw. reduziert sich die Vergütung angemessen entsprechend der vertraglichen Vergütung.
  • Ist der Zeitaufwand für die Durchführung der Vertragsänderungen (zum Beispiel bei Zusatzleistungen) nicht nur unerheblich oder verursacht die Vertragsänderung eine nicht nur unerhebliche Verzögerung, zum Beispiel weil wir Arbeiten unterbrechen, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um diesen Zeitraum. Auf Ihren Wunsch werden wir uns gleichwohl darum bemühen, die ursprünglichen Leistungszeiten und -fristen einzuhalten.
  • Ist unser Zeitaufwand für die Prüfung oder Verhandlung Ihres Änderungswunsches nicht nur unerheblich oder verursacht dieser eine nicht unerhebliche Verzögerung, zum Beispiel weil wir unsere Arbeiten infolge von Änderungswünschen unterbrechen, verschieben sich Leistungszeiten und verlängern sich Leistungsfristen um diesen Zeitraum.
  • Ihr Vertragsänderungsangebot können wir auch dadurch konkludent annehmen, dass wir mit der Durchführung der Vertragsänderung beginnen.
§ 9 Urheber- Nutzungs- und Eigentumsrechte
  • Nutzungsrechte an der von uns erstellten Software übertragen wir bei vollständiger Zahlung. Wir übertragen im Zweifel kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht. Ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen wir nur, wenn dies vereinbart worden ist.
  • Wir haben das Recht, als Urheberin der Software genannt zu werden und dürfen zum Beispiel erstellte Website in üblicher Form mit einer Urhebernennung samt Link zu unserer Website versehen.
  • Sie behandeln den Quellcode vertraulich und machen ihn Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung und nur unter der Voraussetzung zugänglich, dass auch diese den Quellcode vertraulich behandeln.
  • (Mit-)Urheberrechte an den in Zusammenhang mit dem Vertrag erstellten Ergebnisse wie auch Planungsunterlagen wie z. B. Entwürfe, Zeichnungen, Kalkulationen und Skizzen verbleibt bei uns.
  • Wenn zu unseren Leistungen die Lieferung von Sachen gehört, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen Zahlung vor. Wir sind berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn Sie sich vertragswidrig verhalten.
§ 10 Werkvertragliche Abnahme

Handelt es sich beim Vertrag ganz oder zum Teil um einen Werkvertrag, gelten für die Abnahme folgende Regelungen:

  • Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Unwesentlich

sind vor allem Mängel, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit des Werks haben.

  • Das Werk gilt als abgenommen,
  • wenn Sie die Vergütung vorbehaltslos gezahlt haben oder
  • wenn wir unsere Leistungen erbracht haben und Sie das Werk zwei Wochen bestimmungsgemäß genutzt haben oder
  • wenn wir unsere Leistungen erbracht haben und Sie das Werk drei Monate lang nicht nur zu Testzwecken genutzt haben, auch wenn Sie in dieser Zeit Mängelrügen erhoben haben-
  • Sollten wir eine Testphase vereinbart haben, gilt das Werk als abgenommen, wenn nach

Ablauf der vereinbarten Testphase keine Mängel gerügt werden.

  • Andere Arten der (konkludenten) Abnahme wie zum Beispiel die gemäß § 640 Abs. 2 BGB leiben hiervon unberührt.
  • Nehmen Sie vereinbarungsgemäß eine Abnahmeprüfung vor, müssen Sie diese spätestens

nach 10 Werktagen abgeschlossen haben und darauffolgend entweder die Abnahme erklärt oder uns festgestellte Mängel mitgeteilt haben. Die Abnahmezeiträume werden auf Ihre Anfrage hin angemessen, höchstens jedoch um das Dreifache verlängert, wenn dies erforderlich ist.

  • Das Werk gilt als abgenommen, wenn Se die Abnahme nicht innerhalb der unter 10.5

genannten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben.

§ 11 Mängelhaftung
  • Es bestehen keine Mängelansprüche bei nur unwesentlicher Abweichung von der

vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

  • Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten,

Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen infolge technischen Fortschritts und der Produktentwicklung stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

  • Nehmen Sie selbst oder durch Dritte Veränderungen am Ergebnis unserer Arbeit vor,

entfällt eine Mängelhaftung, wenn Sie unsere begründete Behauptung, die Veränderung habe den Mangel herbeigeführt, nicht widerlegt.

  • Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass Sie uns Mängel unverzüglich nach

Entdeckung schriftlich mitteilen. Sie übermitteln uns eine Mängelbeschreibung mit den Informationen, die wir brauchen, um den Mangel zu erkennen und zu beseitigen.

  • Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten, bei Verbrauchern entsprechend der

gesetzlichen Regelungen.

  • Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung

von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Datenschutz, personenbezogene Daten, E-Mail-Korrespondenz
  • Im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeiten wir personenbezogene Daten. Alle weiteren

Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO befinden sich in der Datenschutzerklärung auf www. Webmarketing-performance.com/datenschutz

  • Wir wickeln ihre Korrespondenz hauptsächlich per E-Mail ab. Ihnen ist bekannt, dass dies
  • Sicherheitsrisiken in sich birgt, unter anderem weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass

versendete E-Mails samt Anhängen von unbefugten Dritten eingesehen werden.

Sie willigen in die Verwendung unverschlüsselter E-Mails ausdrücklich ein. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Sofern einzelne Informationen eine besondere Vertraulichkeit erfordern, weisen Sie uns darauf hin. Die Parteien werden dann Sicherheitsmaßnahmen diskutieren und umsetzen, wie z.B. eine Kommunikation über verschlüsselte E-Mails oder gesicherte Datenräume.

§ 13 Streitlösung, anwendbares Recht, Schlussbestimmung
  • Sollte es zwischen uns bei der Durchführung des Vertrags zu Meinungsverschiedenheiten

kommen, sind die Parteien verpflichtet, sich um eine gütliche Lösung zu bemühen. Keine Meinungsverschiedenheiten stellt es dar, wenn unsere Vergütung ohne Begründung nicht gezahlt wird.

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht

der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag ist unser Geschäftssitz.

  • Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige

Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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